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StVO Fahrrad: So bleibst du auf der sicheren Seite
Ein Glas Alkohol ist auf einer Party schnell getrunken. Doch die StVO gilt auch für Fahrradfahrer. Wie viel Promille sind auf dem Fahrrad erlaubt?
Wenn du dich aufs Fahrrad schwingst und so zum Verkehrsteilnehmer wirst, musst du dich logischerweise auch an spezifische Vorschriften und Verkehrsregeln halten. Aber um welche Regeln handelt es sich dabei? Darfst du beispielsweise unter Alkoholeinfluss am Lenker sitzen oder während der Fahrt dein Mobiltelefon nutzen? Musst du stets auf dem Radweg fahren? Gelten Tempolimits auch im Radverkehr? Ist der Zebrastreifen für Fahrradfahrer tabu? Und gibt es Bußgelder zu befürchten, wenn du die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Fahrrad verletzt? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhältst du im folgenden Artikel!
StVO Fahrrad – maximale Sicherheit für Radfahrer
Drei von vier Haushalten in Österreich haben mindestens ein Fahrrad, wie die Mobilitätsorganisation VCÖ stolz vermeldet. Rund 6,5 Millionen Bikes rollen durchs Land – mehr als Autos. Damit Radaufkommen, Gesamtverkehr und Sicherheitsbedürfnisse in Einklang gebracht werden können, gibt es die StVO Fahrrad und weitere Rechtsgrundlagen. Diese verbindlichen Regelwerke mögen penibel sein – sie sind aber sicher keine Schikane. Ausgangspunkt der StVO für Fahrräder ist die Verhinderung von Unfällen und Stürzen. Wer auf dem Fahrrad unterwegs ist, hat nun mal leider ein höheres Gefährdungsrisiko als Autofahrer in ihrer Blechpanzerung mit Knautschzone. Weiterhin spielt die Alltagstauglichkeit bei der Fahrrad StVO Österreich eine große Rolle. Die Regeln sollen helfen, eine möglichst reibungslose und störungsfreie Fahrt zu ermöglichen. Das geht bis hin zum Schutz vor Diebstählen.
StVO Fahrrad Österreich – rechtliche Grundlagen
Viele der gesetzlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung fürs Radfahren sind allgemeiner Art und gelten auch für andere Verkehrsmittel. Dazu gehören etwa Geschwindigkeitsbeschränkungen oder bestimmte Fahrverbote. Es gibt aber auch zahlreiche Regelungen für Radfahrer, die eigenen StVO Fahrrad-Paragrafen haben. Als weitere Rechtsgrundlage steht der StVO Fahrrad Österreich die Fahrradverordnung zur Seite. Sie regelt, wie ein Fahrrad ausgestattet sein muss und welches Gewicht es haben darf. Auch die Themen Fahrradanhänger und Kindersitze klärt die Fahrradverordnung.
Verkehrssichere Ausstattung gemäß Fahrrad StVO
Um sicher durch den Verkehr zu kommen, muss dein Radl gemäß Fahrradverordnung über diese Ausstattung nach Fahrrad StVO verfügen:
- weißer Scheinwerfer, der fest mit dem Fahrrad verbunden ist. Lichtstärke mindestens 100 cd, darf auch abnehmbar oder batteriebetrieben sein.
- rotes Rücklicht, Lichtstärke mindestens 1 cd
- zwei voneinander unabhängige Bremsen
- weißer Rückstrahler nach vorn, roter Rückstrahler nach hinten. Beide dürfen mit dem Scheinwerfer verbunden sein. Alternativ sind Rückstrahlmaterialien erlaubt, die der ECE-Regelung Nr. R104 entsprechen und eine Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm² haben müssen.
- gelbe Rückstrahler an den Pedalen
- gelbe seitliche Rückstrahler
- Reifen an jedem Rad mit weißen oder gelben Rückstrahlern bzw. ECE R104 gerechte Rückstrahlmaterialien
- Klingel oder Hupe für akustische Warnzeichen
- Für den Personentransport: ein eigener Sitz mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder einer Abstützmöglichkeit
Radfahrer StVO – Alkohol, Drogen & Smartphone
Ein verkehrssicheres Fahrrad ist die eine Seite der Medaille – auf der anderen geht es um verantwortungsvolles Fahren. Auch dazu hält die Radfahrer StVO einige Regeln bereit.
Alkohol im Fahrradsattel
Während für Autofahrer die 0,5-Promillegrenze gilt, ist der Staat mit Radfahrern etwas gnädiger. Hier sind 0,8 Promille erlaubt. Aber Achtung: Das soll kein Freifahrtschein im Bierrausch sein! Erstens schadest du dir als Radfahrer bei einem Unfall selbst am meisten. Und dann gibt es zweitens horrende Strafen für Alkoholüberschreitungen am Lenker: 800 bis 3.700 Euro bis 1,2 Promille mit der Maximalstrafe von bis zu 5.900 Euro ab 1,6 Promille. Die Verweigerung eines Alkoholtests kann dich ebenfalls 1.600 bis 5.900 Euro kosten. Ist es das wert?
Fahrradfahrt unter Drogen
Hände weg von Drogen! Wenn du dabei erwischt wirst, wie du unter Drogeneinfluss radelst, sind 800 bis 3.700 Euro als Strafe fällig. Für Alkohol und Drogen gilt laut Radfahrer StVO außerdem: Sollte die Polizei bei dir deshalb eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit feststellen, kann dir sogar der Führerschein für dein Auto entzogen werden!
Handynutzung auf dem Rad
Und auch dieser Punkt betrifft verantwortungsvolles Fahren: Nach StVO Fahrrad ist auf dem Rad Telefonieren nur per Freisprecheinrichtung erlaubt.
Das sichere Plus zur Straßenverkehrsordnung:
Mit einer maßgeschneiderten Fahrradversicherung von linexo schützt du dich vor den Folgen von Diebstählen und Schäden im Radlalltag.
StVO für Fahrräder: Welche Wege sind vorgeschrieben?
In der Amtssprache der StVO für Fahrräder ist von „Verkehrsflächen“ und „Radverkehrsanlagen“ die Rede. Damit sind Straßen und Radwege gemeint. Diese Wege darfst du grundsätzlich mit dem Rad benutzen:
- Radwege bzw. Geh- und Radwege
- Fahrbahn. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist.
- Fahrradstraßen
- Radfahrstreifen und Mehrzweckstreifen
- Radfahrerüberfahrt
- Wohnstraßen
- Fußgängerzonen, wenn es die Beschilderung erlaubt
- Begegnungszonen
Hier besteht ein Fahrverbot für Fahrräder:
- Gehsteige und Gehwege
- Schutzwege („Zebrastreifen“) in Gehrichtung der Fußgänger
- auf der für Fußgänger reservierten Hälfte eines Geh- und Radwegs
- Autobahn
- Autostraße mit Radweg
- bei beschilderten Fahrverboten
Ausnahme: Abgesehen von Autobahn und Autostraße ist das Schieben deines Fahrrads auf den letztgenannten Wegen erlaubt. Denn nach StVO für Fahrräder bist du kein Radler mehr, sobald du dein Bike schiebst!
So radelst du sicher
Du liebst es Rad zu fahren? Behalte dabei auch immer deine Sicherheit im Auge – vom passenden Helm bis zur richtigen Beleuchtung.
- Tipps für sicheres Biken
- Wahl des richtigen Helms
- Sicher fahren in jedem Alter
Fahrrad STVO Österreich – Verhalten im Straßenverkehr
Weiter geht’s mit den wichtigsten Verkehrsregeln auf der Straße. Die Fahrrad StVO Österreich schreibt vor, wie du in bestimmten Situationen zu handeln hast.
Vorrangregeln
Richte dich wie die Autofahrer nach den Verkehrstafeln „Vorrang geben“ und „Halt“. Auf dem Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang. Das gilt auch für Einsatzfahrzeuge und Schienenfahrzeuge.
Abbiegen
Dass du beim Abbiegen immer ein Handzeichen gibst, sollte eigentlich auch ohne intensives Studium der StVO Fahrrad klar sein.
Kreuzungen
Auch das ist eigentlich selbstverständlich: Beim Heranfahren an eine Kreuzung musst du das Tempo drosseln.
Ampeln
Seit der letzten StVO Fahrrad-Novelle dürfen Fahrradfahrer auch bei Rot an T-Ampelkreuzungen rechts abbiegen oder geradeaus weiterfahren. Darauf muss aber eine Zusatztafel hinweisen.
Nebeneinander fahren
Auf Radwegen, in Wohn- und Fahrradstraßen und freigegeben Fußgängerzonen sowie beim Rennradtraining dürfen zwei Räder auf dem äußersten rechten Fahrstreifen nebeneinander herfahren.
Einbahnstraßen
Wenn es eine Zusatztafel erlaubt, darfst du auch in Gegenrichtung fahren.
Sicherheitsabstand
Dieser ist zu geparkten Autos am Fahrbahnrands angemessen einzuhalten und auch zu vorausfahrenden Radlern. Der Sicherheitsabstand schützt dich insbesondere vor gefährlichen Unfällen an Parkplätzen. Mehr dazu in unserem Artikel zur Dooring-Prävention.
Geschwindigkeit
Tempolimits – beispielsweise Zone 30 – sind einzuhalten. Die Fahrgeschwindigkeit muss an dein eigenes Können angepasst sein. In Fußgängerzonen gilt für Fahrräder Schrittgeschwindigkeit.
Abstellen von Fahrrädern
Die Fahrrad StVO Österreich fordert, dass du dein Bike so abstellst, dass es nicht umfallen kann oder den Verkehr behindert. Auf Gehsteigen muss es platzsparend stehen und an Haltestellen nur dann, wenn es dort keine Fahrradabstellplätze gibt.
Fahrradverordnung & Sonderfälle
Und dann gibt es noch ein paar Themen außer der Reihe, die immer wieder Fragen aufwerfen. Auch zu ihnen erhältst du Auskunft in der StVO Fahrrad bzw. der österreichischen Fahrradverordnung.
Kinder auf dem Rad
Ist dein Kind noch unter zwölf Jahre alt? Dann muss es beim Radfahren von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 ist. Es sei denn, dein Kind hat einen Radfahrausweis. Und auch dann muss es einen Radhelm tragen, der auch im Fahrradanhänger oder Kindersitz Pflicht ist. Ab zwölf Jahren dürfen Kindern dann allein mit dem Rad unterwegs sein. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen kleine Biker auf dem Gehweg fahren, bis zum elften Lebensjahr dürfen sie das.
Rennräder
Bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen dürfen Rennräder auch ohne die in der Fahrradverordnung als Ausrüstung geforderten Rückstrahler und Fahrradklingel auf Touren kommen.
E-Bikes & Pedelecs
Fahrräder mit Elektromotor – mit oder ohne Tretunterstützung – sind verkehrsrechtlich konventionellen Bikes gleichgestellt. Die 33. StVO Fahrrad-Novelle (Oktober 2023) legt damit die in der Fahrradverordnung geregelten Ausrüstungselemente auch für E-Bikes und Pedelecs fest. Mindestalter, Promillegrenze und weitere Bestimmungen – alles wie gehabt. Es gibt also keine Privilegien fürs Elektrorad! Jedoch darf deren Nenndauerleistung 250 Watt nicht überschreiten und die Maximalgeschwindigkeit nicht über 25 km/h liegen. Sonst gelten sie im Sinne der StVO nicht mehr als Fahrrad.
Fazit – sicher und regelkonform mit dem Fahrrad unterwegs
Du siehst, die Regeln der StVO Fahrrad und der Fahrradverordnung sind einigermaßen überschaubar. Sie einzuhalten, dürfte nicht schwer sein. Du übernimmst damit Verantwortung für dein Verhalten im Straßenverkehr und kannst dazu beitragen, dass Österreichs Straßen und Radwege sicherer werden. Vielleicht ist ein Blick in die Regeln der StVO für Fahrräder auch eine gute Gelegenheit, die Verkehrssicherheit deines Bikes zu überprüfen. So kannst du unter anderem den Risiken bei Fahrten im Dunkeln vorbeugen. Hier findest du Tipps, worauf du dabei besonders achten musst.
Häufige Fragen zur StVO für Fahrräder
Was muss laut StVO am Fahrrad sein?
Wichtige Teile der verkehrssicheren Ausstattung sind Scheinwerfer, Rücklicht, zwei separate Bremsen und Klingel.
Was wird in § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt?
Dieser Paragraf regelt die Warnzeichen am Fahrrad. Dazu gehören Fahrradklingel, Hupe und Fahrradblinker.
Sind Radfahrer verpflichtet, Radwege zu benutzen?
Wenn eine „Radfahranlage“ vorhanden ist – dazu zählen Radwege oder Radfahrstreifen – muss diese auch genutzt werden.
Welche Kriterien muss ein Fahrrad erfüllen, damit es der StVZO entspricht?
Das Bike muss entsprechend der Fahrradverordnung verkehrssicher ausgestattet sein.





