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Fahrradmitnahme im Flugzeug
Eine Radreise auf einem anderen Kontinent ist immer ein Abenteuer. Es geht schon mit der Anreise los: das Fahrrad muss mit ins Flugzeug. Was muss berücksichtigt werden?
Eine Fahrradtour durch die Weiten Nordamerikas oder Ostasiens ist der Traum vieler Tourenfahrer. Dafür bereitest du dein Wunschrad vor und planst deine Route. Im Vorfeld gilt es jedoch ein Problem zu lösen: Wie bekomme ich das Reisefahrrad von meinem Heimatort auf den anderen Kontinent?
Fahrradmitnahme im Flugzeug - Grundsätzliches
Ob und wie ein Fahrrad im Flugzeug transportiert werden kann, hängt von den Regeln der Fluggesellschaften ab. Auch die dabei entstehenden Kosten basieren auf der Tarifpolitik der Airlines. Gerade Letzteres ist häufigen Änderungen unterworfen.
Es ist deshalb wichtig, sich vor dem Flug genau über die aktuellsten Bestimmungen zu informieren. Dieser Artikel soll bezüglich der verschiedenen Eckpunkte zu diesem Thema sensibilisieren und Möglichkeiten aufzeigen.
Formalitäten und Tarife
Bei einigen Fluggesellschaften kann das Fahrrad unter Einhaltung der Gewichtsgrenzen als Freigepäck mitgeführt werden. Lediglich das Übergepäck ist entsprechend zu bezahlen. Andere Gesellschaften verrechnen eigene Tarife für den Radtransport. Die entsprechenden Informationen lassen sich auf den Webseiten der Fluggesellschaften meistens unter dem Punkt „Sportgepäck“ finden.
Oft wird von Seiten der Airlines eine Voranmeldung des Radtransports erwartet. Mögliche Gründe dafür sind die begrenzte Transportkapazität oder der erhöhte Aufwand beim Verladen des Fahrrades. Bezüglich der Verpackung und des Zustandes des Fahrrades gibt es ebenfalls variantenreiche Vorschriften. Über diese Punkte berichten wir in den nächsten Kapiteln.
Die Gebühren für den Fahrradtransport unterscheiden sich heute stärker als früher. Je nach Fluggesellschaft und Strecke liegen sie zwischen 50 und über 200 Euro. Viele Airlines verlangen inzwischen eine Anmeldung des Fahrrads bereits bei der Buchung, weil die Kapazitäten im Frachtraum begrenzt sind. Prüfe daher vor deinem Flug unbedingt die aktuellsten Infos unter „Sportgepäck“ auf der Airline-Website.
Transportweise des Fahrrades
Für den Transport wird das Bike so flach wie möglich gemacht. In der Regel reichen dazu ein Abschrauben der Pedale und ein Querstellen des Lenkers. Manchmal ist es aber notwendig, den Lenker abzumontieren und an den Rahmen zu binden.
Viele Fluglinien verlangen eine Verringerung des Luftdrucks in den Reifen bzw. ein Abmontieren der Laufräder. Achtung! Bei Scheibenbremsen sollte nach dem Ausbau der Laufräder sofort eine Transportsicherung zwischen den Bremsbacken eingelegt werden. Damit wird verhindert, dass diese zusammenklappen.
Tipp für moderne Bikes:
Bei hydraulischen Bremsen sind Bremsspreizer oder kleine Distanzstücke wichtig. Sie verhindern, dass sich die Bremskolben beim Abbau der Laufräder ungewollt schließen. Das spart dir am Zielort unnötigen Ärger beim Wiederaufbau.
Manchmal reicht es, dass Fahrrad mit Folie oder Karton zu umwickeln und es so zum Sperrgepäckschalter zu schieben. Oft ist aber die Verwendung eines Fahrradkoffers, einer Fahrradtasche oder eines Fahrradkartons vorgeschrieben.
Viele Radreisende nutzen heute kleine GPS-Tracker wie AirTags. Sie werden einfach im Bike-Koffer versteckt. Das ist praktisch, wenn das Gepäck verspätet am Ziel landet oder umgeladen wird. Du siehst sofort, wo dein Rad gerade ist.
Fahrradkoffer
Ein Fahrradkoffer hat den Vorteil, dass das Rad in einem in seiner Form definierten Behälter transportiert wird. Die Hartschale verringert das Risiko des unberechtigten Zugriffs oder eine Beschädigung durch Schläge. Zusätzlich kann ein Fahrradkoffer so gestaltet sein, dass er sich bequem rollen oder tragen lässt.
Trotzdem ist ein so großer Koffer nicht immun gegen Zusammendrücken. Eine erhöhte Sicherheit bietet ein Abstandhalter, der nach dem Einräumen der Radteile in der Mitte der beiden Kofferschalen platziert wird.
Auch das Rad selbst sollte mit Abstandhaltern an den richtigen Stellen von einem unerwünschten Zusammendrücken geschützt werden. Dazu zählen in erster Linie die Gabel und der Hinterbau, die nun nicht mehr durch die Achse der Laufräder auf richtigen Abstand gehalten werden.
Hinweis:
Einige Airlines akzeptieren nur noch Hartschalenkoffer, weil sie beim Verladen besser stapelbar und weniger anfällig für Schäden sind. Prüfe deshalb vor der Reise genau, welche Verpackungsarten deine Fluggesellschaft erlaubt.
Fahrradhüllen
Fahrradhüllen sind nicht so stabil wie Fahrradkoffer. Sie haben aber den Vorteil, dass sie sich nach Gebrauch auf eine kleinere Dimension bringen lassen und leichter auf der Radtour mitgenommen werden können.
Die optimale Fahrradhülle verfügt über ein einfaches Gerüst, auf das das Fahrrad nach Demontage der Laufräder montiert wird. So bleiben die Abstände zwischen den Gabelenden gewahrt und es wird verhindert, dass die Gabelscheiden die Hülle verletzen.
In der Hülle sind Taschen eingearbeitet, in denen Laufräder und Kleinteile wie Pedale und Werkzeuge einen vorbestimmten Platz einnehmen. So kommen diese nicht direkt mit dem Rahmen des Rades in Kontakt und können nicht aneinander scheuern.
Fahrradkartons
Manche Fluglinien stellen die von ihnen geforderten Kartons gegen Entgelt zur Verfügung. Ein kurzer Anruf beim Fachhändler hilft aber in dieser Situation Kosten zu sparen. Fahrradhändler geben überzählige Fahrradkartons gerne kostenlos an ihre Stammkunden ab.
Um das Rad in den Karton zu bekommen, wird es wieder wie oben beschrieben zerlegt. Hervorstehende Teile am Rad sind besonders sorgfältig abzudecken, damit sie keine Löcher in den Karton stoßen. Kleinteile wie Schrauben, Pedale und Ähnliches sind diesmal im normalen Gepäck besser aufgehoben. Im Falle einer Beschädigung des Kartons können sie nicht verloren gehen.
Fahrer, die ihre Räder lieben, schützen die einzelnen Rohre des Rahmens durch selbst zugeschnittenes Rohrisoliermaterial. Dieses Material lässt sich kostengünstig in Baumärkten beschaffen.
Spezialfall Akkus
Lithium-Ionen-Akkus stehen seit 2024 noch stärker im Fokus der internationalen Gefahrgutregelungen. Viele Airlines erlauben keine E-Bikes mit eingebautem Akku mehr im Passagierflugzeug. Oft darf das E-Bike nur dann mitfliegen, wenn der Akku komplett ausgebaut wurde.
Der Akku selbst muss entweder per Spezialversand transportiert werden oder vor Ort neu beschafft werden. Die Wattstunden-Grenzen und Transportregeln unterscheiden sich je nach Airline.
Ein Trockentraining macht sicher
Das Zerlegen und Zusammenbauen des Fahrrades sollte einige Tage vor dem Abflug geübt werden. Manchmal lässt sich z.B. ein Pedal nicht so leicht lösen, dann braucht man Geduld und Rostlöser. Vielleicht macht man beim ersten Mal auch etwas falsch und ein Teil geht kaputt. Dann ist es gut, wenn genug Zeit zur Nachbeschaffung des Ersatzteils bleibt.
Wie sieht es dem Versicherungsschutz bei der Fahrradmitnahme im Flugzeug aus?
Die Regelungen bezüglich des Reisens mit dem Fahrrad sind je nach Airline unterschiedlich und du solltest deinen Anbieter mit Bedacht wählen. Bei einigen Fluggesellschaften gilt das Fahrrad als zusätzliches Gepäck, während andere Anbieter Ihr Bike in eine eigene Gepäckkategorie einordnen. Die entsprechenden Richtlinien finden sich meistens auf der Homepage der jeweiligen Airline unter Begriffen wie „Übergepäck“, „Sondergepäck“, oder „Sperrgepäck“. Schaue hier auf jeden Fall nach, bevor du deinen Flug buchst. Außerdem solltest du auf die Grenzen für Gewicht und Maße des aufzugebenen Rades achten. Gerade wenn Flüge international stattfinden, können oft ganz andere Regeln gelten.
Der Versicherungsschutz für Gepäck liegt aktuell bei ca. 1.900 Euro (Quelle: Montrealer Abkommen). Gerade wenn dein Zweirad etwas teurer ist, übersteigt der tatsächliche Wert des Rades schnell die Haftungsobergrenze. Nimmst du dein Fahrrad im Flugzeug mit, ist es in den meisten Fällen also empfehlenswert eine extra Gepäckversicherung abzuschließen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese auch für etwaige Transportschäden oder für den Verlust des Fahrrads in angemessener Höhe aufkommt. Wenn der Schadenersatz der Airline nicht ausreicht, kann auch eine zusätzliche Fahrradversicherung wie von linexo unterstützen.
Fazit zur Fahrradmitnahme im Flugzeug
In den letzten Jahren wurden die Richtlinien für den Fahrradtransport im Flugzeug mehrfach angepasst. Besonders betroffen sind E-Bikes, da ihre Akkus als Gefahrgut gelten. Auch die Gebühren fürs Sportgepäck variieren heute stärker. Neben stabilen Fahrradkoffern kommen immer häufiger GPS-Tracker und Bremsspreizer zum Einsatz, um Schäden und Verlust zu vermeiden. Wer langfristig plant, spart Zeit, Geld und Nerven – und startet entspannter in das nächste Radabenteuer.
Häufige Fragen zur Fahrradmitnahme im Flugzeug
Kann ich mein Fahrrad bei jeder Fluggesellschaft mitnehmen?
Nein. Jede Airline hat eigene Regeln für den Fahrradtransport. Manche erlauben das Rad als Sportgepäck, andere verlangen eine Voranmeldung oder spezielle Verpackungen. Informiere dich vor der Buchung auf der Airline-Webseite.
Wie muss ich mein Fahrrad für den Flug verpacken?
Meist musst du Pedale abschrauben, den Lenker quer stellen und manchmal Laufräder ausbauen. Viele Airlines verlangen einen Fahrradkoffer, eine Fahrradtasche oder einen Fahrradkarton. Wichtig: Abstandshalter nutzen, um Schäden zu vermeiden.
Darf ich ein E-Bike oder den Akku im Flugzeug transportieren?
Nur eingeschränkt. Lithium-Akkus gelten als Gefahrgut und werden von vielen Airlines nicht akzeptiert. Oft darf das E-Bike nur ohne Akku fliegen. Der Akku muss dann separat per Spedition oder Post versendet werden.
Welche Kosten entstehen für den Fahrradtransport?
Das hängt vom Tarifmodell der Fluggesellschaft ab. Manche rechnen es als Übergepäck, andere haben feste Sportgepäckpreise. Die Gebühren variieren stark und können sich häufig ändern – daher immer aktuelle Tarife prüfen.
Ist mein Fahrrad beim Flug versichert?
Nur begrenzt. Die allgemeine Haftungsgrenze liegt bei etwa 1.900 Euro. Für hochwertige Räder reicht das oft nicht aus. Eine zusätzliche Gepäckversicherung ist sinnvoll, besonders wenn sie Transportschäden und Verlust abdeckt. Auch eine zusätzliche Fahrradversicherung kann unterstützen, wenn der Schadenersatz der Airline nicht ausreicht.





