Mann steht neben Pedelec und hält seinen Helm in der Hand
Auch, wenn das Tragen eines Helms beim Radfahren sinnvoll ist: eine Pflicht gibt es in Deutschland zur Zeit nicht. (Bild: Halfpoint - stock.adobe.com )

Helmpflicht für Pedelec- und E-Bike-Fahrer?

Eine generelle Helmpflicht gibt es zur Zeit in Österreich nicht. Aber gilt das auch für Pedelecs und E-Bikes? Es kommt darauf an.

  • 5 Min.
  • 27/03/2017 - 13:23
  • Tim von linexo
  • Auf einen Blick

Ob es Vorschrift sein sollte, beim Fahrradfahren einen Helm zu tragen oder nicht, ist eine fortwährende Streitfrage. Zur Zeit besteht in Österreich keine Helmpflicht für Erwachsene. Kinder bis 12 Jahre müssen hingegen einen Helm tragen. Gibt es für E-Bikes eine Helmpflicht? Die Antwort darauf ist abhängig von der Art des E-Bikes beziehungsweise Pedelecs, denn nicht alle Modelle gelten rechtlich als Fahrräder.

Helmpflicht oder nicht: Was müssen E-Bike-Fahrer beachten?

Ob ein Helm auf dem E-Bike getragen werden muss, hängt vor allem von einer Größe ab, der bbH. Die hiermit bezeichnete bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist verkehrsrechtlich der wichtigste Faktor zur Zuordnung von Rädern mit Elektromotor.

E-Bikes bzw. Pedelecs sind verkehrsrechtlich als Fahrräder eingestuft. Wichtig: Die Nenndauerleistung des Monats darf 250 Watt nicht übersteigen. Außerdem darf die mögliche Maximalgeschwindigkeit nicht über 25 km/h liegen. Aufgrund der Einstufung als Fahrrad besteht dafür keine Helmpflicht.

Anders sieht es bei sogenannten S-Pedelecs mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h aus. Denn hier liefert der Motor eine Tretunterstützung auch über 25 km/h hinaus, womit sie in eine andere Fahrzeugkategorie rutschen. Sie sind in Österreich als Moped eingeordnet. Diese Zuordnung bedeutet, dass für das rechtmäßige Fahren eine Helmpflicht und Führerscheinpflicht besteht. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich.

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Helmpflicht für Kinder

Kinder müssen in Österreich bis zum 12. Geburtstag einen Fahrradhelm tragen. Dies gilt wenn sie selbst radeln, auf einem Kindersitz mitgenommen werden oder im Kinderanhänger sitzen. Informationen zur Mitnahme von Kindern findest du in den Vorschriften der Fahrradverordnung. In Österreich gilt außerdem: Kinder unter 12 Jahre ohne Radfahrausweis müssen von einer Person begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist.